Die sexuelle Integrität der Masseur:innen ist uns äusserst wichtig. Leider kommt es in unserem beruflichen Alltag immer wieder zu sexuellen Übergriffen auf unsere Mitglieder. Deshalb sieht sich der Berufsverband Tantramassage Schweiz dazu veranlasst, Sie über die aktuelle Rechtslage zu informieren.
Ein Besuch in einer Tantramassagepraxis ist für viele ein ganz besonderes Erlebnis. Von jemanden gehalten und liebevoll berührt zu werden, möglicherweise in einer Art und Weise, die man im persönlichen Alltag selten oder nie erlebt, ist etwas besonderes. Leicht kann es passieren, dass man vergisst, dass man einem Institut eine begrenzte Dienstleistung gebucht hat. Oder einem wurde im Gespräch mit einem Kumpel, über Medien oder durch eine Internet Suchmaschine das falsche Bild vermittelt, eine Tantramassage sei eine Erotik-Dienstleistung. Und so kommt es im beruflichen Alltag von Masseur:innen manchmal zu sexuellen Übergriffen durch Kundschaft.
Jedem ist klar, dass wenn man beim Besuch im Coiffure Salon der Friseurin an die Brüste fasst oder bei einer Fussreflexzonen Massage nach einem Blow-job als Massageabschluss fragt, dass man eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung riskiert.
Und hier ist es dem Berufsverband Tantramassage Schweiz wichtig, der Kundschaft unserer Mitgliedesinstitute deutilch klar zu machen, dass die Situation in einer Tantramassagepraxis die selbe ist. Wer Dienstleistungen fordert die nicht dem Umfang der angebotenen Dienstleistung entsprichen oder wer verbal oder körperlich übergriffig wird, begeht eine Straftat.
Übergriffe jeglicher Art von Kunden oder Kundinnen auf unsere Mitglieder werden zur Anzeige gebracht und straf- sowie zivilrechtlich verfolgt. |
Ablauf einer Tantramassage
Bei einer Tantramassage hat die/der Kundin/Kunde keinen Anspruch auf nicht vereinbarte Dienstleistungen. Die Art und der Umfang der Dienstleistung ist auf der Website ihres Institutes und/oder in den Broschüren ihrer Tantramassagepraxis im Detail festgelegt. Zudem findet vor der Behandlung ein Vorgespräch statt, in dem der genaue Ablauf und damit auch die Grenzen der Behandlung besprochen werden. In der Regel ist die/der Kundin/Kunde während der gesamten Behandlung passiv/empfangend, d.h. die/der MasseurIn berührt die Kundschaft und nicht umgekehrt.
Die von der/dem Masseur:in als auch von dem Kunden/der Kundin im Vorgespräch festgelegten sowie die während der Behandlung mündlich geäusserten Grenzen sind stets einzuhalten. Ein «Nein» sowohl der gebenden als auch der empfangenden Person ist immer zu akzeptieren.
Rechtsbelehrung
Hiermit zeigen wir Ihnen an, dass unsere Mitglieder sowie auch der Verband keinerlei Übergriffe sexueller oder sonstiger Art auf unsere Verbandsmitglieder dulden.
Nicht erlaubt sind Anfrage, bzw. Aufforderung und/oder Vornahme von sexuellen Handlungen mit dem/der Masseur:in wie
- Oralverkehr,
- Penetration jeglicher Art,
- Austausch von Körperflüssigkeiten.
Ebenso nicht erlaubt sind verbale Äusserungen wie
- anzügliche Bemerkungen,
- abwertende Äusserungen oder
- Beleidigungen.
Des Weiteren sind nicht explizit von dem/der MasseurIn erlaubte Berührungen verboten, wie z.B.
- Berührungen von Po und Brüsten der Masseurin/des Masseurs.
- Berührungen des Intimbereiches der Masseurin/des Masseurs.
- Aktive/unaufgeforderte Berührungen an der Masseurin/am Masseur.
- Erkundende Berührungen (Ertasten des Körpers der Masseurin/ des Masseurs).
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Anweisung kann einen Verstoss gegen Art. 189 StGB (Sexuelle Nötigung), Art. 198 StGB (Sexuelle Belästigung), Art. 126 StGB (Tätlichkeiten), Art. 194 StGB (Exhibitionismus), Art. 190 StGB (Vergewaltigung), Art. 193 StGB (Ausnützung der Notlage) oder Art. 177 StGB (Beschimpfung) darstellen.
Übergriffe jeglicher Art von Kunden oder Kundinnen werden konsequent durch die durch den Verband für solche Angelegenheit mandatierte Anwaltskanzlei zur Anzeige gebracht und straf- sowie zivilrechtlich verfolgt.
Berufsverband Tantramassage Schweiz BVTM
Anwaltskanzlei LEXTERNA AG